Willkommen an der Hohentwiel-Gewerbeschule Singen

Entschuldigungsverfahren Berufsfachschule (1BFR)

Sollte dem Schüler der Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist das Sekretariat der HGS (07731/9571-0) bis 9 Uhr telefonisch zu informieren.

Wenn die Erkrankung länger als zwei Tage dauert, so ist spätestens am 3. Tag eine Schulunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes persönlich oder per Post der Schule vorzulegen.

Des weiteren ist das ausgefüllte, vom Ausbildungsbeauftragten des Pratikum-Betriebes abgestempelte und unterschriebene Entschuldigungsformular

nach dem nächsten Praktikumstag dem jeweiligen Klassenlehrer unaufgefordert abzugegeben.

So entstehen keine Probleme!