Wie verhalte ich mich, wenn ich die Schule nicht besuchen kann?
Generell gilt das allgemeine Entschuldigungsverfahren der HGS.
Der Bereich Fahrzeugtechnik gibt jedoch für die einzelnen Schularten folgende Regeln vor:
- Entschuldigungsverfahren Berufsfachschule (1BFR)
- Entschuldigungsverfahren Berufsschule (R2PW bis R4PW)
- Entschuldigungsverfahren Fachschule (FRKR)
Bei Fehlzeiten von mehr als zwei Tagen ist unaufgefordert eine ärztlich Schulunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.
EIne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelbe Bescheinigung für den Praktikums- bzw. Ausbildungsbetrieb und die Krankenkasse) genügt nicht.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag spätestens am dritten Krankheitstag im Ausbildungsbetrieb abgegeben werden.